AGB
Allgemeine Auftragsbedingungen für Steuerberater · Stand: 15.4.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Steuerberater:innen der Kanzlei Abacus+C (nachfolgend „Steuerberater") und ihren Auftraggeber:innen („Mandant"), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Mandanten werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihre Geltung ausdrücklich schriftlich anerkannt wurde.
§ 2 Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung des Steuerberatungsgesetzes (StBerG), der Berufsordnung (BOStB) und der berufsüblichen Standards ausgeführt.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Ändert sich die Rechtslage nach Abschluss einer Angelegenheit, so ist der Steuerberater nicht verpflichtet, den Mandanten auf Änderungen hinzuweisen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Mandanten
Der Mandant ist verpflichtet, alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und Informationen vollständig, rechtzeitig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen sowie von sich aus über alle Vorgänge und Umstände zu unterrichten, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.
§ 4 Verschwiegenheitspflicht
(1) Der Steuerberater ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 57 Abs. 1 StBerG, § 203 Abs. 1 StGB) verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
(2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Sie gilt gleichermaßen für die Mitarbeitenden des Steuerberaters.
§ 5 Elektronische Kommunikation und Datenverarbeitung
(1) Der Mandant willigt ein, dass personenbezogene Daten im Rahmen des Mandats gespeichert und verarbeitet werden (§ 11 BDSG, Art. 6 DSGVO).
(2) Die Kommunikation per E-Mail erfolgt unverschlüsselt, sofern nicht ausdrücklich Verschlüsselung vereinbart wird. Der Steuerberater haftet nicht für Schäden, die durch unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation entstehen, sofern der Mandant dem nicht widersprochen hat.
§ 6 Vergütung
(1) Die Vergütung des Steuerberaters richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), soweit nichts anderes vereinbart wird.
(2) Zahlung der Vergütung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug. Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe zusätzlich berechnet.
(3) Eine Aufrechnung gegen Vergütungsforderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 7 Haftung
(1) Die Haftung des Steuerberaters für Schäden aus einem Mandatsverhältnis ist gemäß § 67a StBerG beschränkt auf 1.000.000 € je Schadensfall. Eine weitergehende Haftungsbeschränkung kann im Einzelfall schriftlich vereinbart werden.
(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.
§ 8 Pflichten des Steuerberaters bei Beendigung des Auftrags
Bei Beendigung des Auftrags hat der Steuerberater dem Mandanten die von diesem erhaltenen Unterlagen zurückzugeben. Der Steuerberater ist berechtigt, von seinen Arbeitsergebnissen, Schriftsätzen und Schreiben Abschriften oder Fotokopien zu seinen Handakten zu nehmen.
§ 9 Aufbewahrung von Unterlagen
(1) Der Steuerberater hat die Handakten für die Dauer von 10 Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren (§ 66 StBerG).
(2) Nach Ablauf dieser Frist ist er berechtigt, die Handakten zu vernichten.
§ 10 Kündigung
(1) Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann der Vertrag von jedem Vertragspartner jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
(2) Bei Kündigung durch den Mandanten steht dem Steuerberater die vereinbarte Vergütung bis zum Zeitpunkt der Kündigung zu.
§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand ist Mannheim.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Hinweis: Diese AGB basieren auf den „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater" der Bundessteuerberaterkammer. Vor Veröffentlichung empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung durch die zuständige Steuerberaterkammer oder eine:n Fachanwält:in.